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Swiss Made

Was „Made in Germany“ im Anlagenbau ist „Swiss Made“ für Uhren: Synonym für Qualität, Tradition und Innovation. Es verwundert deshalb nicht, dass die Eidgenossen mit Argusaugen über der Verwendung des begehrten Labels wachen und möglichen Trittbrettfahrern das Leben schwer machen.

Grundlage für die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der Schweizer Herkunftsbezeichnung sind Schweizer Gesetze sowie bilaterale Übereinkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern. Überwacht wird die Einhaltung durch die Fédération de l’industrie horlogère suisse (FHS) , einem Zusammenschluss von ca. 500 Schweizer Uhrenherstellern und deren Zulieferer.

Kriterien für die Bezeichnung „Swiss Made“

Die am 01.07.1995 vom Schweizer Bundesrat verabschiedete „Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren“ legt die Kriterien fest, nach denen eine Uhr die Bezeichnung „Swiss Made“ oder „Swiss“ tragen darf:

  • Verwendung eines Schweizer Uhrwerks
  • Das Uhrwerk wird in der Schweiz eingeschalt
  • Die Endkontrolle der Uhr erfolgt in der Schweiz
  • Dreh- und Angelpunkt des Definition ist die Herkunft des Uhrwerks.

Was genau ist aber ein Schweizer Uhrwerk, wie unter Punkt 1 gefordert? Artikel 2 der Verordnung legt hierfür fest:

  • Das Werk muss in der Schweiz montiert werden
  • Die Endkontrolle durch den Hersteller erfolgt in der Schweiz
  • Mindestens 50% der Werkskomponenten, müssen – gemessen an den Materialkosten – aus Schweizer Produktion stammen

Darüberhinaus regelt die Verordnung, wie die Kennzeichnung der Uhr zu erfolgen hat.



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